Recht & Datenschutz · Einstieg · Art. 50 KI-Verordnung
KI-Bilder kennzeichnen: was seit August 2026 Pflicht ist
Seit dem 2. August 2026 musst du echt wirkende KI-Bilder und -Videos kennzeichnen, wenn du sie für dein Geschäft postest. Nicht jedes KI-Bild, aber mehr, als viele denken. Hier steht, wann es gilt, wie du es richtig machst und eine Checkliste zum Abhaken.
7 Min Lesezeit
David Koch · aktualisiert am 26.10.2026

KI-Bilder sind aus dem Feed nicht mehr wegzudenken. Ein Porträt im Café, das nie fotografiert wurde, ein Produkt in einer Küche, die es nicht gibt. Seit dem 2. August 2026 gilt dafür eine Regel aus der europäischen KI-Verordnung: Wer echt wirkende KI-Inhalte für sein Geschäft veröffentlicht, muss sie als KI kennzeichnen.
Die gute Nachricht: Die Pflicht trifft nicht jedes KI-Bild, und das Kennzeichnen kostet dich zehn Sekunden pro Beitrag.
Die kurze Antwort
Wirkt dein KI-Bild, -Video oder -Ton so, als wäre es echt, und zeigt es Menschen, Orte, Dinge oder Ereignisse, die es gibt oder geben könnte? Dann musst du es sichtbar als KI kennzeichnen. Comic, Illustration oder erkennbar gemalte Bilder fallen nicht darunter.
Was die KI-Verordnung genau sagt
Die Regel steht in Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689: Wer ein KI-System nutzt, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt, die ein Deepfake sind, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Das Wort „Deepfake“ klingt nach Betrug, ist im Gesetz aber weiter gefasst. Nach Art. 3 Nr. 60 ist es ein durch KI erzeugter oder manipulierter Inhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt erscheinen würde. Eine Absicht zu täuschen ist nicht nötig. Es reicht, dass das Bild echt wirken kann.
Die EU-Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten zu Art. 50 drei Prüfpunkte:
- 1Hohe Ähnlichkeit mit etwas Echtem.
- 2Ein Vorbild, das es gibt oder plausibel geben könnte.
- 3Die Eignung, jemanden zu täuschen. Kontext und Erwartung deines Publikums zählen dabei mit.
Gilt das für dich?
Die Pflicht trifft den „Betreiber“, also jeden, der das KI-Werkzeug in eigener Verantwortung nutzt (Art. 3 Nr. 4). Ausgenommen ist nur die rein private, nicht berufliche Nutzung. Nach der Kommission nutzt KI beruflich, wer regelmäßig wirtschaftlich, gewerblich oder freiberuflich tätig ist. Postest du für dein Geschäft, bist du also Betreiber.
Und das KI-Foto von dir selbst?
Nach dem Wortlaut fällt auch ein echt wirkendes KI-Porträt von dir selbst darunter: Du bist eine wirkliche Person, und das Bild kann echt wirken. Eine Ausnahme für das eigene Gesicht steht nicht im Gesetz. Ein Behördenbeispiel genau zu diesem Fall gibt es bisher nicht. Wir kennzeichnen unsere eigenen KI-Porträts deshalb.
Was nicht darunter fällt
- KI-Bilder, die erkennbar nicht echt sind: Comic, Filzfigur, offensichtlich gemalt.
- Erkennbar künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke trifft eine abgeschwächte Pflicht: kennzeichnen ja, aber so, dass es das Werk nicht stört (Art. 50 Abs. 4 Satz 3).
- Beiträge, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden. Nachkennzeichnen empfiehlt die Kommission, Pflicht ist es nicht.
Wie du richtig kennzeichnest
Der Hinweis muss klar und eindeutig sein, spätestens wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht (Art. 50 Abs. 5). Das unsichtbare Wasserzeichen, das manche KI-Anbieter einbauen, reicht dafür nicht. Nach der Kommission muss die Kennzeichnung ohne technische Hilfsmittel sichtbar oder hörbar sein.
So machen wir es bei jedem Beitrag mit echt wirkendem KI-Bild:
- 1<strong>Hinweis direkt ins Bild</strong>, klein, aber lesbar, zum Beispiel „Mit KI erstellt“. Die EU-Kommission bietet dafür auch eigene Symbole an.
- 2<strong>Derselbe Satz in die erste Zeile der Caption.</strong> Ganz unten in der eingeklappten Caption sieht ihn kaum jemand.
- 3<strong>Instagram-Label beim Hochladen anschalten.</strong> Den Schalter findest du in den Einstellungen beim Hochladen.
Warum alle drei? Ob das Label von Instagram allein die Pflicht erfüllt, ist nicht entschieden. Bei nur bearbeiteten Inhalten zeigt Instagram es außerdem nur im Menü des Beitrags. Der Hinweis im Bild ist der sichere Weg.
Was Instagram selbst verlangt
Meta hat eigene Regeln, die neben dem Gesetz gelten. Pflicht ist das Label bei Meta für fotorealistische Videos und realistisch klingenden Ton, die digital erzeugt oder verändert wurden. Wer das weglässt, riskiert Strafen der Plattform. Bei Standbildern setzt Meta das Label „KI-Info“ (englisch „AI info“) selbst, wenn es technische KI-Signale findet, oder wenn du es angibst.
Zwei Regeln, die neben der KI-Verordnung gelten
Fremde Gesichter nur mit Erlaubnis. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG), dazu kommt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das gilt auch für erkennbare KI-Bilder anderer Menschen. Und auch mit Erlaubnis steht KI drauf: Die Einwilligung ersetzt die Kennzeichnung nicht.
Keine KI-Bilder als echte Ergebnisse. Ein KI-Vorher-Nachher, ein erfundenes Kundenfoto oder „so sieht dein Produkt aus“ ohne Hinweis kann irreführende Werbung sein (§§ 5, 5a UWG). Hier kann ein Mitbewerber abmahnen. Für Selbstständige ist das das greifbarere Risiko.
Zum Bußgeld: Verstöße gegen Art. 50 können nach Art. 99 bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, es richtig zu machen.
Checkliste zum Abhaken
- Wirkt das Bild oder Video echt (Person, Ort, Ereignis)? Dann Pflicht. Comic, Illustration, erkennbar gemalt: keine Pflicht, ein Hinweis ist trotzdem fair.
- Sichtbarer Hinweis im Bild oder Video, zum Beispiel „Mit KI erstellt“ oder ein EU-Symbol.
- Gleicher Satz in die erste Zeile der Caption.
- Instagram-Label beim Hochladen anschalten. Bei echt wirkenden Videos und KI-Stimmen verlangt Meta das ausdrücklich.
- Fremde Gesichter nur mit schriftlicher Erlaubnis. Promis und Kunden nie ohne.
- Keine KI-Bilder als echte Ergebnisse in der Werbung (Vorher-Nachher, Kundenfotos).
- Posts von vor dem 2.8.2026: keine Pflicht, nachkennzeichnen schadet nicht.
Keine Rechtsberatung
Keine Rechtsberatung, prüf das mit deinem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten. Stand der Quellen: 26.10.2026.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO gilt für echt wirkende KI-Inhalte, die etwas Echtes zeigen oder zeigen könnten. Erkennbar künstliche Bilder wie Comics fallen nicht darunter.
Reicht das Instagram-Label?
Das ist nicht entschieden. Der sichere Weg ist ein sichtbarer Hinweis im Bild und in der ersten Zeile der Caption, dazu das Label.
Gilt das auch für mit KI bearbeitete echte Fotos?
Die Regel spricht von erzeugten oder manipulierten Inhalten. Verändert die KI ein echtes Foto so, dass es etwas zeigt, das so nicht war, und wirkt es echt, fällt es darunter.
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Weiterführende Links
- KI-Verordnung Art. 50: Transparenzpflichten (deutscher Text) , abgerufen 26.10.2026
- KI-Verordnung Art. 3: Begriffe (Betreiber, Deepfake)
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex , amtliche Fassung
- EU-Kommission: FAQ zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 , Stand 24.07.2026
- EU-Kommission: Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte , 10.06.2026, freiwillig
- Meta: Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte
- § 22 KUG: Recht am eigenen Bild
- § 5a UWG: Irreführung durch Unterlassen
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